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Posts Tagged ‘Grundstücks- und Bauausschuß’

DB Station u. Service AG -Erneuerung Bahnsteig 1-

30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal

Der Planung der DB Station & Service AG, Regionsbereich Süd, Regensburg, zur Erneuerung des Bahnsteigs 1 am Bahnhof Zwiesel vom 20.03.2012 wird zugestimmt.

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Maurer Helene -Isolierte Befreiung-

30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal

Gegen den Antrag auf Isolierte Befreiung von Frau Helene Maurer, Hubertusweg 3, 94227 Zwiesel, BV-Nr. 16/2012, Neubau einer Garage, bestehen bei Beachtung folgender Auflagen keine Einwendungen:

­  Das Niederschlagswasser ist zu versickern oder anderweitig zu beseitigen (z.B. Einleiten in Vorfluter oder Wiesengraben).

­  Der öffentlichen Straße und ihren Bestandteilen darf kein Wasser aus dem Baugrundstück zugeleitet werden. Die Zufahrt ist entsprechend zu gestalten (z. B. Entwässerungsrinne o. ä.).

­  Vor Baubeginn sind die Kläranlage Zwiesel (Herr Rauch, 09922/9575) und die Stadtwerke Zwiesel (Herr Fürst, 09922/851-0) im Bezug auf die Lage von vorhandenen Strom-, Wasser- bzw. Abwasserleitungen zu beteiligen.

 

Zu folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13, Auf der Eben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

­  Dachform,

­  Überschreitung Baugrenze.

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AVP Automobilgruppe Beteiligungs GmbH -Bauantrag-

30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal

Gegen den Antrag auf Baugenehmigung der AVP Automobilgruppe Beteiligungs GmbH, Graflinger Str. 125, 94469 Deggendorf, BV-Nr. 17/2012, Erweiterung des bestehenden AVP Autohauses in Zwiesel, mit Werkstatt, Waschhalle, Ausstellungs- und Sozialräumen, bestehen bei Beachtung folgender Auflagen keine Einwendungen:

­  Die Abwasserbeseitigung hat im Trennsystem zu erfolgen.

­  Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist jeweils ein Kontrollschacht für Schmutz- und Niederschlagswasser vorzusehen (Trennsystem).

­  Bei Änderung der Schmutzwasserableitung ist gemäß Abwassersatzung der Stadt Zwiesel eine gesonderte Erlaubnis notwendig.

­  Im Bezug auf die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Betriebsgelände des AVP-Autohauses verweisen wir auf die beschränkte Erlaubnis (Az. 33-641-1.2 vom 22.10.2009) des Landratsamtes Regen. Bei Änderung der RW-Entwässerungsanlage, Einleitungsmenge udgl. ist die Genehmigung erneut zu beantragen.

­  Für die Entwässerungsbestands- und -neuleitungen ist eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen.

­  Der Regenwassersammler (DN 1000) darf nicht überbaut werden und ist auf Kosten des Bauherrn zu verlegen.

­  Vor Baubeginn sind die Kläranlage Zwiesel (Herr Rauch, 09922/9575) und die Stadtwerke Zwiesel (Herr Fürst, 09922/851-0) im Bezug auf die Lage von vorhandenen Strom-, Wasser- bzw. Abwasserleitungen sowie zur Abstimmung der Arbeiten zu beteiligen.

­  Die gemäß der Stellplatzsatzung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.02.2002, erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

­  Stellplätze dürfen nicht asphaltiert bzw. betoniert werden. Sie sind mit einem offenen Belag herzustellen.

­  Die Stellplatzanlagen sind einzugrünen. Ein entsprechender Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung der Bepflanzungen ist vor Baugenehmigung vorzulegen.

­  Vor Erteilung der Baugenehmigung ist zur Regelung der Abstandsflächen und der Lage der geplanten Stellplätze entlang der Frauenauer Strasse das städtische Grundstück vom Bauherrn zu erwerben oder der bestehende Pachtvertrag anzupassen.

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Anfragen: StR Steckbauer

30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal

StR Steckbauer erkundigte sich, wie es in der Angelegenheit Parkmöglichkeit für Anlieger Schreder am Binderanger weitergeht; fragte an, wann die versprochene Ortseinsicht des Bauausschuss erfolgt –

beantwortet; die Angelegenheit ist durch das Urteil in der Bußgeldsache abgeschlossen; das Amtsgericht ist der Argumentation der Stadt gefolgt; falls eine Ortseinsicht noch für erforderlich erachtet wird, kann diese im Rahmen der nächsten Bauausschusssitzung erfolgen.

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Anfragen: StR Steckbauer

30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal

StR Steckbauer erkundigte sich, warum die Spuraufweitung am Kreisel in der Langdorfer Straße vom städtischen Bauhof gemacht wird, obwohl die Langdorfer Straße eine Staatsstraße ist –

beantwortet; der Kreisverkehr wurde seinerzeit im Zuge der Altstadtsanierung von der Stadt mit Städtebaufördermittel gebaut.

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Werbeanlagen an Freischankflächen

30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal

Die Sondernutzung für Freischankflächen im öffentlichen Straßenraum beinhaltet nicht das Recht, auf dieser Fläche Werbeanlagen zu erstellen. Abgrenzungen (Geländer, Zäune usw.) sind gefällig zu gestalten und dürfen die Sicht möglichst wenig beeinträchtigen. Werbeflächen auf diesen Einrichtungen sind grundsätzlich nicht erlaubt; das gilt auch für Eigenwerbung. Werbeflächen auf dem Mobiliar (Sonnenschirme, Stühle usw.) sind dezent zu halten. Diese Vorgaben sind auch bei bereits bestehenden Sondernutzungen einzuhalten.

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Änderung Bebauungsplan Nr. 51 – Abfahrt Zwiesel Mitte –Änderungsbeschluss –

30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal

Der Bebauungsplan Nr. 51 – Abfahrt Zwiesel Mitte wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung i.d.F. vom 23.04.2012 wird gebilligt.

Anstelle der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ist eine öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats durchzuführen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Änderungsverfahrens und etwaiger Folgekosten (z. B. ausreichende Fußgängeranbindung) zur Durchführung des Vorhabens zu tragen.

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