ZV Zwieseler Winkel
Am 25.04. fand unter meiner Leitung die turnusmäßige Haushaltssitzung des ZV Zwieseler Winkel statt.
DB Station u. Service AG -Erneuerung Bahnsteig 1-
30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal
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Der Planung der DB Station & Service AG, Regionsbereich Süd, Regensburg, zur Erneuerung des Bahnsteigs 1 am Bahnhof Zwiesel vom 20.03.2012 wird zugestimmt.
Arbeitskreis Geh- und Radwege
Am 02.04. fand die 100. Sitzung des Arbeitskreises statt. KUTI-Leiter Wolfgang Wiegratz wurde seitens des Arbeitskreises offiziell verabschiedet. Seinen Platz nimmt zukünftig Frau Fuchs ein, die sich dabei insbesondere um das Wanderwegeprojekt des TSC in Regen kümmern wird.
Touristische Neustrukturierung der Nationalparkregion
Am 23.04. endete die Bewerbungsfrist bzgl. der erfolgten Ausschreibung. Insgesamt haben 12 Agenturen fristgerecht eine Bewerbung eingereicht. Zwischenzeitlich ist eine erste Vorauswahl getroffen worden – ein weiteres Auswahlverfahren folgt.
Straßenunterhalt
Am Kreisverkehr in der Langdorferstraße wurde die Fahrbahn bei der Einfahrt in die Schlachthofstraße um 1,20 Meter mit Großsteinpflaster erweitert. Grund für die Verbreiterung der Fahrbahn war, dass der Schwerlastverkehr beim abbiegen die Grünfläche immer beschädigt hat.
Kinderspielplätze
Im Monat April wurden alle Kinderspielplätze einer Kontrolle unterzogen. Alte, teilweise kaputte Spielgeräte wurden durch neue ersetzt.
Pressekonferenz bzgl. Königinnentag 2013 in Zwiesel
Heute Nachmittag war die Pressekonferenz, bei der die örtliche Tagespresse (PNP) und Donau TV anwesend waren. Frau Hackl hat den Beitrag für die morgige Tagesausgabe auch schon im Online-Portal der PNP eingestellt.
Maurer Helene -Isolierte Befreiung-
30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal
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Gegen den Antrag auf Isolierte Befreiung von Frau Helene Maurer, Hubertusweg 3, 94227 Zwiesel, BV-Nr. 16/2012, Neubau einer Garage, bestehen bei Beachtung folgender Auflagen keine Einwendungen:
Das Niederschlagswasser ist zu versickern oder anderweitig zu beseitigen (z.B. Einleiten in Vorfluter oder Wiesengraben).
Der öffentlichen Straße und ihren Bestandteilen darf kein Wasser aus dem Baugrundstück zugeleitet werden. Die Zufahrt ist entsprechend zu gestalten (z. B. Entwässerungsrinne o. ä.).
Vor Baubeginn sind die Kläranlage Zwiesel (Herr Rauch, 09922/9575) und die Stadtwerke Zwiesel (Herr Fürst, 09922/851-0) im Bezug auf die Lage von vorhandenen Strom-, Wasser- bzw. Abwasserleitungen zu beteiligen.
Zu folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13, Auf der Eben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Dachform,
Überschreitung Baugrenze.
AVP Automobilgruppe Beteiligungs GmbH -Bauantrag-
30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal
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Gegen den Antrag auf Baugenehmigung der AVP Automobilgruppe Beteiligungs GmbH, Graflinger Str. 125, 94469 Deggendorf, BV-Nr. 17/2012, Erweiterung des bestehenden AVP Autohauses in Zwiesel, mit Werkstatt, Waschhalle, Ausstellungs- und Sozialräumen, bestehen bei Beachtung folgender Auflagen keine Einwendungen:
Die Abwasserbeseitigung hat im Trennsystem zu erfolgen.
Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist jeweils ein Kontrollschacht für Schmutz- und Niederschlagswasser vorzusehen (Trennsystem).
Bei Änderung der Schmutzwasserableitung ist gemäß Abwassersatzung der Stadt Zwiesel eine gesonderte Erlaubnis notwendig.
Im Bezug auf die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Betriebsgelände des AVP-Autohauses verweisen wir auf die beschränkte Erlaubnis (Az. 33-641-1.2 vom 22.10.2009) des Landratsamtes Regen. Bei Änderung der RW-Entwässerungsanlage, Einleitungsmenge udgl. ist die Genehmigung erneut zu beantragen.
Für die Entwässerungsbestands- und -neuleitungen ist eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen.
Der Regenwassersammler (DN 1000) darf nicht überbaut werden und ist auf Kosten des Bauherrn zu verlegen.
Vor Baubeginn sind die Kläranlage Zwiesel (Herr Rauch, 09922/9575) und die Stadtwerke Zwiesel (Herr Fürst, 09922/851-0) im Bezug auf die Lage von vorhandenen Strom-, Wasser- bzw. Abwasserleitungen sowie zur Abstimmung der Arbeiten zu beteiligen.
Die gemäß der Stellplatzsatzung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.02.2002, erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Stellplätze dürfen nicht asphaltiert bzw. betoniert werden. Sie sind mit einem offenen Belag herzustellen.
Die Stellplatzanlagen sind einzugrünen. Ein entsprechender Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung der Bepflanzungen ist vor Baugenehmigung vorzulegen.
Vor Erteilung der Baugenehmigung ist zur Regelung der Abstandsflächen und der Lage der geplanten Stellplätze entlang der Frauenauer Strasse das städtische Grundstück vom Bauherrn zu erwerben oder der bestehende Pachtvertrag anzupassen.
Wegebau Naturfriedhof
Der Wegebau im Naturfriedhof ist abgeschlossen.