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Räumschnee nicht auf die Fahrbahn

2012/12/11 1 Kommentar

Aufgrund der starken Schneefälle in den letzten Tagen beobachten die Fahrer der städtischen Räumfahrzeuge immer wieder, dass der Schnee von Privatzufahrten in den Straßenraum geräumt wird. Dies ist zwar für die Anlieger ein recht bequemer Weg, stellt aber den städtischen Winterdienst vor große Probleme. Hinzu kommt, dass in den betroffenen Straßen der Schnee frühzeitig gefräst und abgefahren werden muss, was zusätzliche Kosten verursacht. Somit wird durch das verantwortungslose Verhalten Einzelner die Allgemeinheit mit zusätzlichen Kosten belastet.

Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung nachfolgend auf die aktuelle Rechtslage hin. Danach darf Räumschnee weder von Gehwegen noch von Privatgrundstücken auf die Fahrbahn gebracht werden. Dadurch würden Verkehrshindernisse geschaffen, was nach der Straßenverkehrs-Ordnung verboten ist und die Polizei müsste einschreiten. Unter Umständen läge sogar der Straftatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vor. Nach der städtischen Winterdienstverordnung sind der geräumte Schnee und die Eisreste neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist dies nicht möglich, haben die Anlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen. Die Stadt stellt für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung frei zu halten.

„Wir hoffen, dass dieser Appell der Stadtverwaltung bei den Verursachern ankommt und diese ihr Verhalten ändern“. Wir hoffen hier auf die Vernunft und Einsicht aller Bürgerinnen und Bürger.

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