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Bedarfszuweisung

Für das Jahr 2013 wurde ein Antrag auf
Stabilisierungshilfe, eine neue Form der Bedarfszuweisung, gestellt.
Antragsgründe sind der Bevölkerungsrückgang um 8,5 %, die
unterdurchschnittliche Steuerkraft und die Sicherstellung der finanziellen
Leistungsfähigkeit nur durch überdurchschnittlich hohe Steuersätze. Ob die
Stadt berücksichtigt wird ist noch nicht absehbar, Voraussetzung ist aber ein
umgehender Beschluss des Haushalts (Anmerkung BGM: Haushaltsbeschluss bis Donnerstag 18.04.2013).

Quelle: Informationsbericht für die Mitglieder des Stadtrates Zwiesel;
März 2013

Kategorien:Verwaltung
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