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AVP Automobilgruppe Beteiligungs GmbH -Bauantrag-

30.04.2012 Grundstücks- und Bauausschuß; Zwiesel, Rathaus, Sitzungssaal

Gegen den Antrag auf Baugenehmigung der AVP Automobilgruppe Beteiligungs GmbH, Graflinger Str. 125, 94469 Deggendorf, BV-Nr. 17/2012, Erweiterung des bestehenden AVP Autohauses in Zwiesel, mit Werkstatt, Waschhalle, Ausstellungs- und Sozialräumen, bestehen bei Beachtung folgender Auflagen keine Einwendungen:

­  Die Abwasserbeseitigung hat im Trennsystem zu erfolgen.

­  Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist jeweils ein Kontrollschacht für Schmutz- und Niederschlagswasser vorzusehen (Trennsystem).

­  Bei Änderung der Schmutzwasserableitung ist gemäß Abwassersatzung der Stadt Zwiesel eine gesonderte Erlaubnis notwendig.

­  Im Bezug auf die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Betriebsgelände des AVP-Autohauses verweisen wir auf die beschränkte Erlaubnis (Az. 33-641-1.2 vom 22.10.2009) des Landratsamtes Regen. Bei Änderung der RW-Entwässerungsanlage, Einleitungsmenge udgl. ist die Genehmigung erneut zu beantragen.

­  Für die Entwässerungsbestands- und -neuleitungen ist eine Dichtigkeitsprüfung durchzuführen.

­  Der Regenwassersammler (DN 1000) darf nicht überbaut werden und ist auf Kosten des Bauherrn zu verlegen.

­  Vor Baubeginn sind die Kläranlage Zwiesel (Herr Rauch, 09922/9575) und die Stadtwerke Zwiesel (Herr Fürst, 09922/851-0) im Bezug auf die Lage von vorhandenen Strom-, Wasser- bzw. Abwasserleitungen sowie zur Abstimmung der Arbeiten zu beteiligen.

­  Die gemäß der Stellplatzsatzung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.02.2002, erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

­  Stellplätze dürfen nicht asphaltiert bzw. betoniert werden. Sie sind mit einem offenen Belag herzustellen.

­  Die Stellplatzanlagen sind einzugrünen. Ein entsprechender Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung der Bepflanzungen ist vor Baugenehmigung vorzulegen.

­  Vor Erteilung der Baugenehmigung ist zur Regelung der Abstandsflächen und der Lage der geplanten Stellplätze entlang der Frauenauer Strasse das städtische Grundstück vom Bauherrn zu erwerben oder der bestehende Pachtvertrag anzupassen.

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