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Geschirrmobil: Gebührenfestlegung für Vereine, Organisationen, Institutionen und Ähnliche
Für das Geschirrmobil wird rückwirkend ab dem 01.01.2012 von sämtlichen Vereinen, Organisationen, Institutionen und Ähnlichen statt der regulären Benutzungsgebühren eine Pauschale in Höhe von 50 EUR je Tag erhoben.
Der Beschluß vom 18.03.2010. lfd. Nr. 64, wird insoweit aufgehoben.
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